Er dient dem Nachweis der haupt- und nebenberuflichen Tätigkeit und erleichtert die journalistische Recherche wesentlich: Der Presseausweis. In den verschiedenen europäischen Ländern gelten unterschiedliche Kriterien für die Ausstellung des Presseausweises.
Der Presseausweis in Österreich
In Österreich ist das Kuratorium für Presseausweise für die Vergabe der Ausweise zuständig. Dabei werden relativ strenge Kriterien angewandt. Nach den Zulassungsbedingungen werden Presseausweise nur an diejenigen österreichischen Fotoreporter, Journalisten etc. ausgestellt, die haupt- oder nebenberuflich ständig oder selbständig als Reporter, Herausgeber, Kameramann etc. arbeiten. Unbedeutende Nebenbeschäftigungen werden nicht berücksichtigt.
Wie und wo kann ich den Presseausweis beantragen?
Der Ausweis kann mit einem Antragsformular entweder direkt am Kuratorium beantragt werden, oder aber bei einer der folgenden offiziellen Vertretungen – vorzugsweise bei jener, bei der eine Mitgliedschaft besteht:
- Verband Österreichischer Zeitungen
- Österreichischer Zeitschriften- und
- Fachmedienverband
- Journalistengewerkschaft
- Syndikat der Pressefotografen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs
Für die Bewerbung um den Presseausweis muss der Pressefotograf nur den Gewerbeschein vorlegen. Alle anderen Gruppen, z. B. Redakteure, müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- schriftlicher Antrag auf Ausstellung (unter www.presseausweis.or.at)
- Dokumentation der journalistischen Tätigkeit (z. B. Zeitungen oder Tätigkeitsbestätigung vom Dienstgeber)
- Unterlagen zum Einkommen aus journalistischer Arbeit (z. B. Einkommensbestätigung vom Dienstgeber)
- Foto in doppelter Ausführung
Welche Voraussetzungen sind für die Beantragung zu erfüllen?
Bildredakteure, Pressefotografen, Film- bzw. Videoreporter, Grafiker oder Kameramänner dürfen – wie andere Journalistengruppen (z. B. Redakteure, freie Journalisten) – um den Presseausweis ansuchen.
Der Antragssteller muss:
- die Tätigkeit im Bereich Presse hauptberuflich mit festen Bezügen oder
- in ständiger Nebenbeschäftigung mit Einkommen, das mind. dem Tarifgehalt des Redakteursaspiranten entspricht
ausüben.
Eine ständige journalistische Beschäftigung liegt dann vor, wenn im vergangenen halben .Jahr regelmäßig journalistische Leistungen erbracht wurden (mind. 1/3 der gesetzlichen Normalarbeitszeit).
Auch Sonderfälle werden berücksichtig: Wer z. B. für Gratiszeitungen oder als Presse-Referent journalistisch tätig ist, kann auch einen Ausweis erhalten, sofern dieser die journalistische Recherche nachweisbar erleichtert.
Wie teuer ist der Presseausweis?
Um den Ausweis zu erhalten, muss der Mitgliedsbeitrag bei der antragstellenden Institution, z. B. OEJC, bezahlt werden. Bis zur Ausstellung dauert es etwa vier Wochen.
Der Presseausweis in Deutschland
In Deutschland existieren keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen, da sich dies mit dem Recht auf Pressefreiheit nicht vereinbaren lassen würde. Diverse Redaktionen und Organisationen legen unterschiedliche Maßstäbe für die Ausstellung der Ausweise an: Einige vergeben Ausweise nur an hauptberufliche Journalisten und Fotografen, andere auch an nebenberufliche.
Welche Voraussetzungen sind für die Beantragung zu erfüllen?
Der Großteil der ausstellenden Stellen verlangt einen Nachweis für eine zumindest im Nebenberuf ausgeübte Arbeit als Journalist oder Pressefotograf. Einige Organisationen machen allerdings Ausnahmen und geben Ausweise auch ohne Nachweis ab.
Der als „bundeseinheitlicher“ oder „amtlich anerkannter“ bezeichnete Presseausweis wird nur an Personen ausgestellt, die in folgenden Verbänden tätig sind:
- Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Wie teuer ist der Presseausweis?
In der Regel ist die Ausstellung des Ausweises kostenlos. Allerdings gibt es Institutionen, die Ausweise gegen Entgelt an Personen ausstellen, die keine Beschäftigung als Pressefotograf oder Journalist nachweisen können.